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Vermeidung von Grunderwerbsteuer: Lösungen für die Praxis

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGÖStZ 2011/41ÖStZ 2011, 25 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

(Petritz, SWK 34/35/2010, S 1032)

Der UFS Innsbruck hat in seiner Entscheidung vom 25. 6. 2010, RV/0226-I/09, im konkreten Sachverhalt die Vermeidung von Grunderwerbsteuer durch einen treuhändig gehaltenen Anteil als missbräuchlich eingestuft. Der Autor untersucht die Entscheidung und versucht Lösungen für die Beraterpraxis aufzuzeigen.

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