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BBG 2011: Gesetzesänderungen im Bereich der Familienbeihilfe

Steuerrecht aktuellMag. Dr. Birgit EnengelÖStZ 2011/9ÖStZ 2011, 16 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

Das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde nach Absegnung im Parlament am 30. 12. 2010 im BGBl I 2010/111 kundgemacht. Mit dem vorliegenden Artikel werden die zahlreichen Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes in übersichtlicher Form aufbereitet und erläutert.11Die Gewährung der Familienbeihilfe ist gem § 33 Abs 3 EStG 1988 auch für den Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag von Bedeutung. Der Kinderabsetzbetrag beträgt monatlich 58,40 € pro Kind und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Der Kinderabsetzbetrag wirkt sich auf die Steuerberechnung nicht unmittelbar aus, kann jedoch für den Steuerpflichtigen verschiedene steuerliche Begünstigungen vermitteln (zB Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages mit Kind, Bezug des Alleinerzieherabsetzbetrages usw).

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