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Bescheidänderung, Sonderausgabenrückzahlung unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkendes Ereignis

JudikaturÖStZ 2011/854ÖStZ 2011, 478 Heft 19 v. 5.10.2011

BAO § 295a (EStG 1988: § 18 Abs 1 Z 2)

VwGH 7. 7. 2011, 2007/15/0155

Die Rückzahlung von als Sonderausgaben abgesetzten Versicherungsbeiträgen kann nicht als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO gewertet werden, wenn die Beiträge bei richtiger rechtlicher Beurteilung von vornherein nicht als Sonderausgaben hätten Berücksichtigung finden dürfen (vgl VwGH 15. 1. 2008, 2006/15/0219, VwSlg 8306/F).

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