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Doppelbesteuerungen am Beispiel internationaler Flussschifffahrt

Steuerrecht aktuellDr. Richard SchweisgutÖStZ 2011/822ÖStZ 2011, 471 Heft 19 v. 5.10.2011

Um zum Ziel der Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes zu gelangen, haben sich die teilnehmenden Staaten im Abgabenbereich auf ein auf indirekte Steuern bezogenes Diskriminierungsverbot (Art 90 EGV), das Verbot steuerlicher Ausfuhrsubventionierung und ein Harmonisierungsgebot bezüglich der indirekten Steuern (Art 93 EGV) geeinigt.11Nach Ruppe, UStG 1994 (Wien 2005) Rz 16 zu Einf.

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