(Kirchmayr-Schliesselberger/Achatz, taxlex 7/2011, S. 241)
Mit E 16. 6. 2011, G 18/11-14, hat der VfGH das Grundsystem der Wertpapier-KESt-neu gehalten und lediglich das - bereits im AbgÄG 2011 - vorgesehene Hinausschieben des Inkrafttretens auf 1. 4. 2012 auch aus verfassungsrechtlichen Gründen verlangt. Die Autoren analysieren die Bedeutung dieses Erkenntnisses.