(Tröszter, SWI 7/2011, 308)
In SWK 14/15/2010, S 523 ff, wurde beschrieben, unter welchen Voraussetzungen Verluste ausl Gruppenmitglieder dem Gruppenergebnis zugerechnet werden können. Die gesetzl Regelungen zielen darauf ab, dass Verluste nicht doppelt verwertet werden können. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass erlittene Verluste weder im Aus- noch im Inland Berücksichtigung finden.