(Blazina, taxlex 7/2011, S. 254)
Kartellbildungen dürften sehr beliebt sein: Bekannt geworden sind zB ein Aufzugs-, Autoglas-, Bier-, Fernwärme-, Duschen-, Industriefolien-, Kautschuk-, Mikroprozessoren-, Reißverschluss-, Video-, Vitamin- und Zement-Kartell. Bei verhängten Strafen stelle sich die Frage nach deren steuerlicher Absetzbarkeit.