(Fuchs, AFS 6/2011, S. 162)
Mit dem BBG 2011 wurde im Privatstiftungsgesetz eine umfassende Pflicht zur Offenlegung des Stiftungsbegünstigten eingeführt. Im Beitrag werden - ausgehend von der BMF-Info vom 21. 6. 2011 - Zweifelsfragen iZm dieser Meldepflicht erörtert.