(Prodinger, SWK 20/21/2011, S 743)
Der VwGH hat seine Rsp zum untrennbaren Mischaufwand bestätigt, für Reisekosten bei einer Aufteilungsmöglichkeit in berufliche und private Anteile jedoch eine anteilige Berücksichtigung judiziert. Im Fall einer beruflich veranlassten Reise, bei der die privaten Elemente wegen der beruflichen Veranlassung untergeordnet sind, seien jedoch die gesamten Reisekosten abzugsfähig.