(Renner, SWK 19/2011, S 724)
Renner bespricht die E des BFH vom 14. 4. 2011, IV R 15/09 und IV R 8/10, und vergleicht die österr Rechtslage. Auch für das österr Steuerrecht sei dem BFH beizupflichten, dass ein Sofortabzug und die Bildung "künstlicher" Aufwendungen bzw Verluste nicht in Frage kommt, was die steuerliche Attraktivität derartiger Publikumsgesellschaften minimiere.