(Laudacher, SWK 20/21/2011, T 133)
Bereits 2009 hat der VfGH die Verfassungswidrigkeit der Kammerumlage verneint. Nunmehr ist auch der VwGH zur Auffassung gelangt, dass verfassungsrechtliche Bedenken nicht vorliegen und die Kammerumlagen nicht gegen Unionsrecht verstoßen. Verbesserungsbedarf gebe es dennoch. Die zweigeteilte Zuständigkeit (Finanzamt oder Kammer) solle zugunsten einer einfachen und einheitlichen Regelung beseitigt werden.