(Schuster, SWK 19/2011, S 726)
Im Zusammenhang mit einem jüngst ergangenen Erlass des BMF zur Vorsteuerabzugsfähigkeit von E-Bikes und Segways stellen sich dem Autor zwei Fragen: Was sind Krafträder im umsatzsteuerlichen Sinne, und wie verhält sich die aktuelle Rechtsmeinung bzw allenfalls das geltende Recht zum eindeutigen Bekenntnis der BReg zur Förderung von E-Mobility?