(Beiser, SWK 20/21/2011, S 772)
Die BAO habe einer Kommunalsteuernachschau durch die Gemeinden die gesetzliche Basis entzogen. Eine Nachschau einer Gemeinde wider den Willen des Abgabepflichtigen sei ein Amtsmissbrauch. Das Recht auf den gesetzlichen Richter sei gewahrt. Die Änderung wird vom Autor als erfreulicher Fortschritt begrüßt.