(Götzenberger, SWI 7/2011, S. 310)
Mit der Möglichkeit einer Selbstanzeige bietet der dt Steuergesetzgeber - ähnlich der österr Regelung -Steuersündern eine einzigartige Amnestieregelung. Von dieser Möglichkeit einer Selbstanzeige haben dt Bürgerinnen und Bürger in letzter Zeit großen Gebrauch gemacht, was den Gesetzgeber zu einer Verschärfung der Rahmenbedingungen veranlasst habe.