Deutschland und die Schweiz haben sich im August 2011 auf ein Modell für die anonyme Nachversteuerung und die laufende Besteuerung des in der Schweiz befindlichen deutschen Schwarzgelds geeinigt. Die Steuer wird von den Schweizer Banken eingehoben und anonym an den deutschen Fiskus abgeführt. Dieses Modell könnte auch ein Vorbild für Österreich sein. Bereits im Vorjahr hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine ähnliche Vorgangsweise zur Repatriierung von österreichischem Schwarzgeld vorgeschlagen.