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Öffentliche Interessentensuche für Glücksspiel-Konzessionen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2011/729ÖStZ 2011, 410 Heft 17 v. 1.9.2011

Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl 1989/620 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.

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