Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl 1989/620 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.