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Checkliste: Erwirkung einer UID-Nummer in Slowenien

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2011/649ÖStZ 2011, 383 Heft 15 und 16 v. 8.8.2011

(Knaus, eastlex 3/2011, S. 97)

Seit 1. 1. 2011 kann der Antrag auf Zuteilung einer slowenischen UID-Nummer nur mehr elektronisch eingebracht werden. Vorbereitend muss eine vertretungsbefugte Person des Antragstellers und sodann der Antragsteller selbst eine Steuernummer erwirken. Die elektronische Antragstellung kann nur bei Vorliegen einer elektronischen Signatur des Antragsstellers oder des Bevollmächtigten vorgenommen werden.

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