(Wallner, FJ 6/2011, S. 203)
Nach der zu § 2 Abs 1 Z 4 GSVG ergangenen Rechtsprechung des VwGH ist die SVA der gewerblichen Wirtschaft an die im ESt-Bescheid des betreffenden Jahres vorgenommene Einkünftequalifikation gebunden. Die Richtigkeit dieser Auffassung erscheint dem Autor jedoch zweifelhaft, weil sie zu Rechtsschutzdefiziten führe.