Laut VwGH vom 18. 12. 2008, 2006/15/0169, sind auch Haftpflichtversicherungsprämien einschließlich motorbezogener Versicherungssteuer in die bei PKW und Kombi vorzunehmende Angemessenheitsprüfung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG einzubeziehen. Dies werde zahlreiche Steuerpflichtige noch teuer zu stehen kommen und bei Betriebsprüfungen für Mehrergebnisse sowie Diskussionsstoff sorgen.