Im Zusammenhang mit dem zeitlichen Bezug der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen, die von so genannten "Istversteuerern" wie bspw Anwälten, Steuerberatern oder anderen freiberuflich Tätigen im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden, kommt es vermehrt zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen. Im folgenden Beitrag erfolgt eine Klarstellung zu "Zeitlicher Bezug ZM ab 2010 bei sonstigen Leistungen" aus ÖStZ 2010/186. Die Angaben in der Zusammenfassenden Meldung sind für jenen Meldezeitraum zu machen, in dem die steuerpflichtige sonstige Leistung ausgeführt wird - unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsausstellung oder der Vereinnahmung des Entgelts. Die Regelungen zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten kommen hier nicht zur Anwendung. (Information des FB-USt vom 10. 3. 2010, SZK-010219/0059-USt/2010)