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Verrechnung Gedeck in Speiselokalen - ermäßigter Steuersatz?

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Ökoprämiengesetz, KammerumlageDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2010/342ÖStZ 2010, 165 Heft 7 v. 1.4.2010

Seite 165


Die gesonderte Verrechung eines Gedecks in einem Speiselokal hat gegenüber der Hauptleistung Restaurationsumsatz eine dienende Funktion und wird als unselbständige Nebenleistung gesehen. Der ermäßigte Steuersatz kommt entsprechend zur Hauptleistung zur Anwendung.

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