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Eingetragene Partnerschaft und Grunderwerbsteuer

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2010/254ÖStZ 2010, 115 Heft 5 v. 2.3.2010

Durch die ab 1. 1. 2010 wirksame Schaffung des Rechtsinstituts der eingetragenen Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Personen wurden die im Grunderwerbsteuerrecht enthaltenen Begünstigungen für Erwerbe zwischen Eheleuten auf solche zwischen eingetragenen Partnern ausgedehnt. Ein im Fall der Auflösung der Partnerschaft erfolgender Grundstückserwerb unterliegt aber der Grunderwerbsteuer.

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