EStG 1988: § 34 Abs 6
VwGH 4. 3. 2009, 2008/15/0292
Durch eine behindertengerechte Ausgestaltung erfährt eine Wohnung in der Regel keine Wertsteigerung (vgl VfGH 13. 3. 2003, B 785/02). Insoweit kommt der bei außergewöhnlichen Belastungen nach § 34 EStG ansonsten zu beachtende Gegenwertgedanke nicht zum Tragen (vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988 Tz 3). Muss realistischerweise davon ausgegangen werden, dass behinderungsbedingte Aufwendungen für die Wohnung bei einer unterstellten Verwertung dieser Wohnung nicht abgegolten werden, dann kann von der Schaffung eines Gegenwerts nicht ausgegangen werden, sodass eine Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs 6 EStG (Abzug ohne Selbstbehalt) in Betracht kommt.