EStG 1988: § 2 Abs 2b
VwGH 22. 4. 2009, 2007/15/0072
Einkünfte aus der Veräußerung bestimmter Beteiligungen nach § 29 Z 2 iVm § 31 EStG stellen jedenfalls keine "Gewinne" dar, sodass sich solcherart bereits aus dem Wortlaut des § 2 Abs 2b Z 3 EStG ergibt, dass Einkünfte nach § 31 EStG die Verlustvortragsgrenze des § 2 Abs 2b EStG idF BGBl I 2000/142 unberührt lassen.