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Die verunglückte "freiwillige" Abfertigung

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerDr. Eva Drauschbacher, Dr. Christa LattnerÖStZ 2010/184ÖStZ 2010, 86 Heft 4 v. 22.2.2010

Eine freiwillige Abfertigung ist für Dienstnehmer und Dienstgeber eine abgabenschonende Möglichkeit, eine dienstliche Trennung attraktiver zu gestalten. Sofern eine solche Abfertigung einem laufenden Dienstverhältnis entspringt und die Parteien sich ohne Streit trennen, sind diese in ihren Gestaltungsmöglichkeiten frei. Diese Dispositionsfreiheit wird jedoch im Streitfall drastisch eingeschränkt.

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