Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 wurde die Hauptversammlung der AG neu geregelt. Grund dafür war vor allem die EU-Richtlinie 2007/36/EG , die bis Anfang August umzusetzen war. Während die EU-Richtlinie nur börsenotierte AG betrifft, gelten die Änderungen des österreichischen Rechts großteils für alle AG.