Mit Erk vom 28. 10. 2009, 2009/15/0168, hat der VwGH seine bereits im Erk vom 14. 12. 2006, 2005/14/0038, vertretene Sichtweise bekräftigt, wonach die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG auch den Grund und Boden erfasst. Der Artikel beinhaltet die wesentlichen Entscheidungsgründe im Erk vom 28. 10. 2009 und ergänzende Überlegungen des Autors.