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Richtlinien zur Feststellung von Einkünften

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/156ÖStZ 2010, 70 Heft 4 v. 22.2.2010

Dieser um jüngere Rsp und die gesetzlichen Änderungen iZm Abgabenverwaltungsreformgesetz, BGBl I 2009/20, und Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, BGBl I 2010/9, aktualisierte Erlass ersetzt den Erlass des BMF vom 14. 5. 2007, BMF-010103/0009-VI/2007. Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise teilt das BMF seine Rechtsansicht zu § 188 BAO bezüglich Anwendungsbereich, Spruch des Feststellungsbescheids, Nichtfeststellungsbescheide, Vertretung der Personenvereinigung, Bescheidadressierung, Zustellfiktionen, Vorgangsweise nach Beendigung der Personenvereinigung, Parteirechte der Gesellschafter (Mitglieder), Verjährung und Zuständigkeit mit. § 188 BAO gilt nicht für Landes- und Gemeindeabgaben. Erlass des BMF 7. 12. 2009, BMF-010103/0177-VI/2009.

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