KommStG § 5 Abs 1 und 2
VwGH 4. 2. 2009, 2007/15/0168
Im Rahmen eines Sozialplans aus Anlass einer Personalreduktionsmaßnahme gewährte die Dienstgeberin den gekündigten Dienstnehmern diverse Zuwendungen. Unter anderem leistete sie den gekündigten Dienstnehmern die Beiträge für die Weiter- und Selbstversicherung für den Zeitraum vom Ende des Dienstverhältnisses bis zum Pensionseintritt im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung. Damit sollte für diesen Zeitraum bis zum Pensionsantritt der Krankenversicherungsschutz sichergestellt sein und bewirkt werden, dass die (ehemaligen) Dienstnehmer weiterhin Pensionszeiten erwerben.