EStG 1988: § 30 Abs 1 Z 1 lit b, BAO: § 303 Abs 4
VwGH 4. 6. 2009, 2004/13/0083
Wurden in Schíllingwährung aufgenommene Kredite jeweils mit Teilbeträgen in Yen-Kredite konvertiert und innerhalb eines Jahres ab dieser Umwandlung in Schillingkredite rückkonvertiert, ist die jeweilige Konvertierung in Schillingkredite jeweils als Veräußerung des mit der vorangegangenen Konvertierung in Yen-Kredite erworbenen Wirtschaftsgutes "Fremdwährungskredit" zu beurteilen (vgl zB VwGH 24. 9. 2008,2006/15/0255). Erfolgten diese Rückkonvertierungen innerhalb der Jahresfrist des § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG liegen steuerpflichtige sonstige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften vor.