(T. Steiner, SWI 12/2009, S. 579)
Der Anrechnungsvortrag wirkt der Doppelbesteuerung in künftigen Veranlagungsjahren entgegen, indem die periodenübergreifende Sichtweise eine Vermeidung der Mehrfachsteuerbelastung bewirkt. Es sei deshalb begrüßenswert, dass das BMF nunmehr im Einzelfall auf der Grundlage des § 48 BAO einen Anrechnungsvortrag gewähren will.