Die unentgeltliche Zurverfügungstellung eines Kfz-Abstellplatzes auf dem Firmengelände löst in parkraumbewirtschafteten Bereichen auch dann eine Sachbezugsbesteuerung aus, wenn es sich um ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug (mit Möglichkeit der Privatnutzung) handelt und die Benutzung des Betriebsparkplatzes für den Arbeitnehmer verpflichtend ist. UFS Wien 28. 9. 2009, RV/2520-W/08.