Betreffend Umsatzsteuer stellt sich bei verbilligten Menüs mit Getränk die Frage nach einer Aufteilung eines Gesamtpreises auf mehrere unterschiedlich besteuerte Leistungen. Im vorliegenden Fall betreibt die mitbeteiligte Partei, eine GmbH, als Lizenznehmerin einer Fastfood-Kette mehrere Schnellrestaurants. Im Zusammenhang mit der Einführung einer Marketingstrategie zur
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