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Änderung der AVOG 2010-Durchführungsverordnung

Info aktuellBGBlÖStZ 2010/1155ÖStZ 2010, 583 Heft 24 v. 21.12.2010

Die Änderungen der AVOG 2010-DV ab 2011 dienen der Anpassung an die durch die Glücksspielgesetz-Novelle 2008, BGBl I 2010/54, ÖStZ 2010/702, in § 19 AVOG 2010 erfolgte Zuständigkeitsänderung und die neue Behördenbezeichnung "Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel". BGBl II 2010/432, ausgegeben am 16. 12. 2010.

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