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EU-Vorsteuererstattungsverfahren - Fristverlängerung

Info aktuellBGBlÖStZ 2010/1153ÖStZ 2010, 583 Heft 24 v. 21.12.2010

Mit der Änderung der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl II 1995/279 idgF, wird die Frist für Erstattungsanträge, die Erstattungszeiträume des Jahres 2009 betreffen, ausnahmsweise bis 31. 3. 2011 verlängert (zur Vorinformation des BMF siehe bereits ÖStZ 2010/960). BGBl II 2010/389, ausgegeben am 2. 12. 2010.

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