(Pülzl, SWK 29/2010, S 878)
Ab 2011 gelten im Bereich der USt für die Verpflichtung zur Abgabe einer Jahreserklärung, von Voranmeldungen und für die Heranziehung des Kalendervierteljahres als Voranmeldungszeitraum neue Vorjahresumsatzgrenzen. Der Autor erörtert damit zusammenhängende Zweifelsfragen.