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Die Bindung der Behörden an die eigene Rechtsmeinung

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2010/1128ÖStZ 2010, 569 Heft 23 v. 6.12.2010

(Wagner, SWK 29/2010, S 880)

Auf Rechtsauskünfte der Behörden über erst zu verwirklichende Sachverhalte besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. § 118 BAO soll dies für einige wirtschaftlich bedeutende Sachverhalte ändern. Der Autor gibt seine Überlegungen dazu wieder.

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