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Kein Aufteilungsverbot bei gemischt veranlasster Reise

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/1105ÖStZ 2010, 558 Heft 23 v. 6.12.2010

Nach Ansicht des UFS greift das bislang von der Rsp des VwGH (vgl zB Erk vom 24. 11. 2004, 2000/13/0183, mwN) sowie der Verwaltungspraxis (Rz 1651 EStR 2000) vertretene Aufteilungsverbot bei sowohl aus beruflichen/betrieblichen als auch privaten Erwägungen unternommenen Reisen jedenfalls dann nicht, wenn die jeweiligen Reiseabschnitte klar abgrenzbar sind (Entscheidung vom 13. 10. 2010, RV/0678-L/08; vgl hiezu bereits Renner, UFS folgt BFH: Ende des Aufteilungsverbots auch in Österreich?; ÖStZ 2010/1015, 510). Der UFS schließt sich damit der Rechtsansicht des deutschen BFH an, welcher in einem vergleichbaren Fall ebenfalls vom Aufteilungsverbot abgerückt ist (Beschluss vom 21. 9. 2009, GrS 1/06; vgl hiezu Renner, Deutschland: Abschied vom steuerlichen Aufteilungsverbot, ÖStZ 2010/276, 123 sowie Urteile vom 21. 4. 2010, VI R 66/04 bzw VI R 5/07).

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