vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gegenseitige Einräumung von (Grundstücks-)Rechten: Zweimal Steuerpflicht?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2010/1078ÖStZ 2010, 553 Heft 22 v. 22.11.2010

(Doralt, RdW 2010/609; S. 600)

Räumt ein Liegenschaftseigentümer einem Dritten gegen Entgelt zB ein Vorkaufsrecht ein, ist das Entgelt als Leistung iSd § 29 EStG steuerpflichtig. Räumen zwei Liegenschaftseigentümer sich gegenseitig ein Vorkaufsrecht ein, muss dieser Austausch zweier Leistungen nach Ansicht von Doralt bei beiden Eigentümern als entgeltliche Leistung angesehen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!