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Verlustabdeckung durch KöR an ausgegliederte Gesellschaft als gesellschaftsteuerpflichtiger Zuschuss?

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/1062ÖStZ 2010, 527 Heft 22 v. 22.11.2010

Der UFS Linz bezweifelt, dass für das Vorliegen der Erhöhung des Gesellschaftsvermögens iSd Art 4 Punkt 2 Buchtstabe b Kapitalansammlungs-RL entscheidend ist, in welcher Form der Gesellschafter verpflichtet wurde, künftige Verluste der Gesellschaft abzudecken. Die österreichische Finanzverwaltung, siehe ÖStZ 2007/414, und die bisherige Rechtsprechung der nationalen Gerichte gehen davon aus, dass die Verlustübernahme nur aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags, also aufgrund eines gesellschaftsrechtlichen, beidseitig verpflichtend wirkenden Vertrags, zu keiner Erhöhung des Gesellschaftsvermögens führt. Die Gesellschaft müsste also einen Rechtsanspruch auf die Leistung haben und das Gesellschaftsverhältnis muss für die Rechtspflicht zur Leistung des Gesellschafters kausal sein. Andererseits stellt der EuGH (vgl EuGH 28. 3. 1990, C-38/88 , Siegen) bloß darauf ab, dass eine Verpflichtung des Gesellschafters zur Verlustabdeckung im Vorhinein vorliegt und sich damit künftige Verluste der Gesellschaft nicht auf den Umfang ihres Gesellschaftsvermögens auswirken werden.

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