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Wann liegt aus Sicht der Finanzverwaltung ein Dienstverhältnis vor?

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2010/985ÖStZ 2010, 489 Heft 20 v. 18.10.2010

(Bernold, PV-Info 8/2010, S. 10)

Nach der Definition des Steuerrechts liegt ein (lohnsteuerabzugspflichtiges) Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Der Autor befasst sich mit den wesentlichen Kriterien eines Dienstverhältnisses.

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