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Frist für MwSt-Erstattungsanträge für das Kalenderjahr 2009 bis 31. 3. 2011 verlängert!

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/960ÖStZ 2010, 476 Heft 20 v. 18.10.2010

Die MwSt-Erstattungsrichtlinie sieht vor, dass der Erstattungsantrag für das Jahr 2009 spätestens bis 30. 9. 2010 im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen elektronisch vorliegen muss.

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