vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für Parkplatz "geopfertes" Gebäude

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/955ÖStZ 2010, 475 Heft 20 v. 18.10.2010

Für die Sachverhaltskonstellation des Ersatzes eines schon länger genutzten Gebäudes durch ein anderes Gebäude hat der VwGH im Erkenntnis vom 25. 1. 2006, 2003/14/0107, die "Opfertheorie" nicht aufrecht erhalten. Weder der Restbuchwert noch die Abbruchkosten gehören zu den Herstellungskosten, sondern sind sofort abziehbar; sie erhöhen auch nicht den Wert des Neugebäudes. Jetzt hat der VwGH weiters klargestellt, dass die sofortige Abschreibung des Restbuchwerts eines abgerissenen Mietgebäudes und der Abbruchkosten auch im Fall der anschließenden Errichtung eines Parkplatzes, der ebenfalls zur Erzielung von VuV-Einkünften dient, geboten ist. VwGH 24. 6. 2010, 2008/15/0179.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!