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"Anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand" - geänderte Sichtweise

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/954ÖStZ 2010, 475 Heft 20 v. 18.10.2010

Werden ein Jahr nach Erwerb eines bereits betriebsbereiten Betriebsgebäudes dessen Fenster erneuert, so sind die entsprechenden Aufwendungen - mangels einer gesetzlichen Grundlage dafür - nicht als "anschaffungsnahe Instandsetzungsaufwendungen" zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig. VwGH 30. 6. 2010, 2005/13/0076.

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