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Zur Frage der Vergütung der Komplementär-GmbH in der GmbH & Co KG

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, UmgründungssteuerrechtÖStZ 2010/64ÖStZ 2010, 28 Heft 1 und 2 v. 15.1.2010

(Moser, SWK 33/2009, W 161)

Auch im Rahmen der GmbH & Co KG ist für Verrechnungen zwischen Komplementär-GmbH und KG eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. Demnach sind der geschäftsführenden GmbH die Aufwendungen für die Geschäftsführung und die Übernahme der Haftung in angemessenem Umfang - gesellschaftsrechtlich determiniert - zu ersetzen.

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