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Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/6ÖStZ 2010, 2 Heft 1 und 2 v. 15.1.2010

Das BMF hat die Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG), aktualisiert und mit Stand 1. 1. 2010 im Internet veröffentlicht. Erlass des BMF 16. 12. 2009, BMF-010219/0316-VI/4/2009.

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