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Gebührenbefreiung auch für nicht revolvierende Lombardkredite

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2010/909ÖStZ 2010, 450 Heft 19 v. 6.10.2010

Ein fundamentaler Wandel im Schuldrecht hat das BMF dazu veranlasst, von seiner in Rz 821 GebR getroffenen Aussage abzugehen und die Gebührenbefreiung für Lombarddarlehen nun auch für Einmalkreditverträge gegen Verpfändung von Waren und Wertpapieren anzuerkennen:

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