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Selbstversicherungsbeiträge gem § 19a ASVG

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2010/906ÖStZ 2010, 450 Heft 19 v. 6.10.2010

Entgegen der Verwaltungspraxis (vgl Rz 243, Rz 244 und Rz 459 LStR 2002) stellen Beiträge zur Selbstversicherung gemäß § 19a ASVG keine Pflichtbeiträge gemäß der lit a des § 16 Abs 1 Z 4 EStG dar. Optiert ein Steuerpflichtiger bei geringfügiger Beschäftigung in die gesetzliche Pflichtversicherung, sind diese freiwilligen Zahlungen im Ausmaß von 27,3 % (anteilige Krankenversicherung) als Werbungskosten iSd lit e des § 16 Abs 1 Z 4 EStG begrenzt und im Ausmaß von 72,7 % (anteilige Pensionsweiterversicherung) als Sonderausgaben voll abzugsfähig.

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