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Die Verpflichtung zur Angabe von Vorjahreszahlen in Anhängen von UGB-Abschlüssen

ArtikelrundschauNationale und internationale RechnungslegungÖStZ 2010/875ÖStZ 2010, 440 Heft 18 v. 23.9.2010

(Altenburger, RWZ 2010/53, S. 211)

Im Dezember 2009 hat der Beirat für Rechnungslegung und Abschlussprüfung (AFRAC) einstimmig eine Stellungnahme "Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs 2 UGB" beschlossen. Für die zu deren Vorbereitung eingesetzte Arbeitsgruppe hat der Autor den gegenständlichen Artikel erstellt.

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